Das künstliche Kniegelenk

Das Kniegelenk ist ein vereinfacht gesagt ein Scharniergelenk. Es besteht aus den Gelenkflächen von Oberschenkelknochen, Schienbein und Kniescheibe. Diese Oberflächen sind von Knorpel überzogen. Die Schleimhaut der das Kniegelenk umgebenen Gelenkkapsel bildet Gelenkflüssigkeit.

Das künstliche Kniegelenk

Im fortgeschrittenen Stadium der Arthrose kann die Implantation eines künstlichen Kniegelenks erforderlich werden (siehe auch Erläuterungen im Kapitel Arthrose- was ist das).

In den meisten Fällen ist das Einbringen, die Implantation, einer Oberflächenersatzprothese möglich. Der Name Oberflächenersatzprothese macht schon deutlich, dass nur der erkrankte oberflächliche Anteil des Gelenkes ersetzt wird, nämlich der erkrankte Knorpel samt der darunter liegenden erkrankten obersten Knochenschicht. Die Grösse der Implantatkomponenten ist individuell an die Grösse des Knochens und somit an die Bedürfnisse des Patienten angepasst.

In der Regel wird eine sogenannte bikompartimentelle Prothese implantiert, bei der die beiden Hauptgelenkanteile zwischen Oberschenkelknochen und Schienbein ersetzt werden. In seltenen Fällen ist auch der Rückflächenersatz der Kniescheibe erforderlich.

Die Prothesenkomponenten für den Oberschenkelknochen und das Schienbein bestehen aus einer speziellen Metalllegierung. Dazwischen wird ein Inlay aus hartem Polyaethlyen gesetzt. Bei einer Nickelallergie ist eine sogenannte Allergieprothese erforderlich. Je nach Prothesenmodell werden die Komponenten zementiert oder zementfrei eingebracht. Die Beinachse wird korrigiert, die Seitenbänder des Kniegelenks werden erhalten und die Bandspannung während der Operation optimiert, um nach der Operation ein gerades und stabiles Kniegelenk zu bekommen.

In Einzelfällen ist auch die Implantation einer sogenannten Schlittenprothese möglich oder die Implantation einer gekoppelten achsgeführten Prothese erforderlich.

 

Die Operationsabklärung

Die Operationsabklärung erfolgt im Rahmen unserer Sprechstunde. Entscheiden Sie sich für die Implantation eines künstlichen Kniegelenks, so werden Sie in der Praxis ausführlich über die Operation und auch die Nachbehandlung aufgeklärt. Wir vereinbaren einen Operationstermin im Spital Menziken (www.asana.ch). Einige Tage vor der Operation werden sie in die Narkosesprechstunde bestellt, wo der zuständige Narkosearzt mit Ihnen das Narkoseverfahren bespricht. Wir empfehlen in der Regel die Teilnarkose (Spinalanästhesie), möglich ist jedoch auch die Vollnarkose. Ihr Hausarzt wird vor dem stationären Eintritt bei Bedarf noch zusätzliche Abklärungen (Blutwerte, EKG, Röntgenbild der Lunge) durchführen. Alternativ können diese Untersuchungen auf Wunsch auch im Rahmen der Narkosesprechstunde durchgeführt werden. Am Tag des Narkosegesprächs findet durch die Physiotherapeuten eine kurze Einführung bezüglich der Verwendung der Unterarmgehstützen statt.

Welche Medikamente vor der Operation abgesetzt werden sollten, wird zum einen in unserer Sprechstunde geklärt, zum anderen im Rahmen des Narkosegesprächs.

Der stationäre Aufenthalt

Sie treten einen Tag vor dem geplanten Operationstermin oder am Tag der Operation ins Spital ein.

Bereits am Tag  der Operation werden Sie unter physiotherapeutischer Anleitung mobilisiert. Sie dürfen die ersten Schritte mit dem neuen Gelenk unternehmen. Das operierte Bein darf dabei in der Regel, unter Einsatz von Gehstöcken, voll belastet werden. Einen Tag nach der Operation werden allfällig eingelegte Drainagen entfernt und der erste Verbandswechsel durchgeführt. Sobald ein sicheres Gangbild an Gehstöcken erreicht ist, kann die Entlassung nach Hause oder zur stationären Rehabilitation erfolgen. Ob eine stationäre Reha-Massnahme in Betracht kommt, wird bereits in der Sprechstunde besprochen.

Die Nachbehandlung

Die Entfernung der Hautklammern erfolgt ca. 10-14 Tage postoperativ. Die Mobilisation an Gehstöcken wird für die Dauer von vier Wochen fortgeführt. Bei Entlassung nach Hause wird zweimal pro Woche eine physiotherapeutische Behandlung ambulant fortgeführt. Eine stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Nach sechs und zwölf Wochen erfolgt eine Kontrolle in unserer Sprechstunde. Die Arbeitsunfähigkeit beträgt je nach körperlicher Belastung acht bis zwölf Wochen.

Im weiteren Verlauf sind regelmässige Kontrollen (1 Jahr nach der Operation und dann im 5-Jahresrhymthmus) erforderlich.

Dr. med. Bernd Heinrich
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie